Sorry wenn das hier zum 100.000 x gefragt wird.
Als Vater eines frischgebackenen mofaführerscheinbesitzenden Sohnes bin ich ziemlich gefrustet, besonders wo die Karre für 80€ jetzt gut läuft.
Laut KBA-Schreiben kann ein Ersatzstück für die verlorene Ablichtung (oder Abdruck) der ABE nur der Inhaber der ABE (Hersteller oder Alleinvertriebsberechtigter) unter bestimmten Bedingungen ausfertigen. Dem Hersteller ist eine Bescheinigung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde vorzulegen, dass nach den Unterlagen dieser Zulassungsbehörde der Betrieb des Fahrzeugs weder wegen technischer Mängel verboten noch die Betriebserlaubnis eingezogen worden ist.
Es genügt auch die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, dass das vorgeführte Fahrzeug noch dem genehmigten Typ entspricht.
Ist kein Problem, da DEKRA-Mann bekannt.
Sollte der Hersteller (wen soll man da fragen, wenn die Firma aufgelöst ist?)
keine Unterlagen mehr besitzen und deshalb ein Ersatzstück nicht anfertigen können, bedarf es zur Inbetriebnahme des Fahrzeugs einer Einzelbetriebserlaubnis nach $ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch einen amtlich anerkannten Sachverstänigen.
Dann muß die Karre original sein und ein Kredit aufgenommen werden, oder?
Das Gutachten ist der Zulassungsbehörde vorzulegen, die darauf "Betriebserlaubnis erteilt" vermerkt (§18 Abs. 5 StVZO).
TOLL WAS NUN?
1. WEN ANSCHREIBEN
2. WER KANN MIR DIE ERFORDERLICHEN GENAUEN TECHNISCHEN DATEN GEBEN UM DIE KARRE NOTFALLS EINFACH ONLINE ZU VERSICHERN AUCH OHNE ABE?
3. ANDERE TIPS?
jorg.teichmann@gmx.de
0174 9206340
Gelsenkirchen